Sorry, mein Fehler
Damals, als ich mein eigenes Geschäft übernahm, brauchte ich logischerweise eine Bankverbindung. Und weil im Ort keine Bank vorhanden war, eröffnete ich ein Konto bei der Postfinance.
Schnell war alles eingerichtet und bereits nach wenigen Tagen wollte ich die ersten Einnahmen aus dem Laden auf mein Konto einbezahlen. Ich weiss nicht mehr, ob es 8000.- oder 10000.- waren. Aber ich weiss noch, dass ich ein dreiseitiges Formular zugesandt erhielt, welches ich sofort auszufüllen hätte. Ich musste belegen, woher das Geld, welches ich einbezahlt hatte, kam. Geldwäschereivorbeugung. Ich sandte des Formular umgehend zurück, schliesslich drohte vorübergehende Beschlagnahmung des Geldes, sollte ich die Herkunft nicht korrekt deklarieren.
Meine Angabe: “Einnahmen aus Warenverkauf” waren nicht genau genug und es wurde telefonisch nachgefragt. Ich erklärte, dass ich bei der Kontoeröffnung bereits den Geschäftszweck: “Handel mit Lebensmitteln” angegeben hätte. Mein Handelsregistereintrag mit ebensolchem Wortlaut als Kopie lag bei. Schliesslich wurde mir geglaubt, dass das Geld auf legale Weise in meinen Besitz gelangte.
Nochmal zur Erinnerung: Ich beschreibe das Einzahlen von 8000.- oder 10000.- auf mein eigenes Geschäftskonto.
Und was dürfen wir jetzt der Presse entnehmen? Postfinance wird angeklagt wegen Geldwäscherei.
Anlass für die Anklage ist eine Barabhebung von 4,6 Mio. Franken vom 11. Februar 2005 in Solothurn. Die Barabhebung wurde vom Konto einer Anlagefirma gemacht, deren Verantwortliche im Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs stehen.*
Selbstverständlich liegen auf einer Poststelle 4,6 Millionen einfach so zur Abholung bereit. Die muss man nicht bestellen, die kann man einfach per Postcard abheben … einfach so.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Jahr 2007 zuerst ein Strafverfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen der Post in Solothurn eröffnet. Diese haben sich jedoch weisungskonform verhalten und sich bei der internen Stelle für Geldwäschereifragen rückversichert. Das Verfahren gegen die beiden Mitarbeiterinnen wurde deshalb eingestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fehlen der Post jedoch Vorschriften für das Vorgehen im Vorfeld von aussergewöhnlichen Barabhebungen. Darüber sei man "erstaunt" gewesen, sagte die zuständige Staatsanwältin Barbara Lips auf Anfrage. Mangels solcher Regelungen wirft die Solothurner Staatsanwaltschaft der Post Organisationsverschulden vor. Diese habe nicht alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um Geldwäschereihandlungen zu verhindern.*
Weisungskonform … klar, wenn keine Vorschriften bestehen … ich bin jedenfalls auch erstaunt!
Aber ich bin selber doof! Ich hätte nicht einzahlen sollen sondern abheben … ich hätte mir viel Papierkram erspart! Und der Postfinance keinen unnötigen Aufwand verursacht … tut mir leid!