Das tapfere Schneiderlein
Es war einmal ein Schneider, der lebte in einer kleinen Stadt. Er war sehr arm. Seine Mahlzeit bestand, wenn überhaupt, aus Marmeladenbrot. Ein ebensolches hatte er sich gerade geschmiert, legte es auf den Tisch und begann seine Arbeit. Nicht lange, setzten sich einige Fliegen auf sein Mittagessen. Er konnte sie verscheuchen, aber immer wieder kehrten sie zurück. Schliesslich riss ihm der Geduldsfaden. Mit einem Lederriemen schlug er auf das Marmeladenbrot und tatsächlich: sieben tote Fliegen. "Sieben auf einen Streich!" rief er laut aus …
Wie die Geschichte offiziell weiterging, weiss heute jedes Kind. Weitgehend unbekannt hingegen ist, dass das Drama ein juristisches Nachspiel hatte. Die Tierschutzorganisation PETA reichte nämlich Klage ein und der Schneider wurde wegen siebenfachen Totschlags verurteilt.
Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Schneider glaubhaft machen konnte, nicht vorsätzlich sondern im Affekt gehandelt zu haben. Ausserdem handelte es sich bei den Fliegen um Eintagsfliegen, welche logischerweise am Mittag bereits ihr halbes Leben gelebt hatten.
Der Anwalt des Schneiders zog das Urteil weiter ans Obergericht. Dieses erhöhte das Strafmass mit der Begründung: Egal, wie lange man gelebt hat, tot ist tot. Und töten ist verboten.
Schlussendlich gelangten die Parteien an das Bundesgericht und dieses sprach den Schneider frei. Die Begründung: Hätten die Fliegen dem Schneider die Marmelade weggefressen, so wäre er verhungert. Er hatte aus Notwehr gehandelt und ausserdem wäre das Menschenleben höher zu bewerten als jenes von Tieren. Der Schneider erhielt eine Abfindung in der Höhe von 50000.00. Diese musste er seinem Anwalt bezahlen, das restliche Honorar durfte er in monatlichen Raten abstottern .
Von nun an konnte sich der Schneider keine Marmelade mehr leisten … und wenn er nicht verhungert ist, so stottert er noch heute!